AGB´s und Mustervertrag über die Erstellung einer Web Site
zwischen
Hardy
Rux Netzpr@esenz
fortan: "Webdienstleister"
und
Kunde
fortan: "Kunde"
§1 Vertragsgegenstand
(1) Nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Vertrages übernimmt der Webdienstleister
die Erstellung einer Web Site für den Kunden.
(2) Die Erstellung der Web Site umfasst die Planung und Erstellung der erforderlichen Software zur Einrichtung der Web Site im Internet.
(3) Für die Platzierung und Unterhaltung der Web Site im Internet bedarf es des Abschlusses eines besonderen Web Site-Hosting-Vertrages.
(4) Die Web Site wird über folgende Dienste bzw. Nutzungsprotokolle nutzbar sein:
www
e-mail
(5) Die Web Site wird durch folgende Browser-Software lesbar sein: Microsoft Internet Explorer 5.0 oder neuer, Netscape Navigator 4.75 oder neuer, und alle anderen Browser sofern sie den W3C Spezifikationen entsprechen.
(6) Zur Vertragsdurchführung wird der Kunde das erforderliche Basismaterial, insbesondere gewünschte Texte und einzubauende Bilder an den Webdienstleister übergeben.
§2 Technische Spezifikationen, Durchführung der
Programmierarbeiten, Pflichtenheft, Zeitplan
(1) Der zentrale Ansprechpartner auf Kunden Seite ist – Ansprechpartner --,
mit dem alle entsprechenden Fragen geklärt werden sollen.
(2) Der Kunde wird dem Webdienstleister das Basismaterial spätestens bei Vertragsabschluss übergeben.
(3) Der Webdienstleister hat auf der Grundlage von Basismaterial, Web Site-Konzept sowie ggf. weiterer Vorgaben des Kunden ein Pflichtenheft erstellt. In dem Pflichtenheft sind die Anordnung und Gestaltung der Systemelemente für die Web Site zu beschreiben und zu erläutern; ferner ist zu spezifizieren, über welche Hardware und Software die Web Site funktionieren wird. Mit dem Pflichtenheft wird dem Kunden zugleich ein Zeitplan mit Meilensteinen für die Durchführung der Programmierungsarbeiten übergeben.
(4) Das Pflichtenheft und der Zeitplan wird vom Kunden bei Auftragserteilung automatisch bestätigt.
(5) Befindet sich der Kunde mit Zahlungspflichten gegenüber dem Webdienstleister in Verzug, so kann der Webdienstleister seine Arbeiten bis zum Eingang der Zahlungen des Kunden unterbrechen; die Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend. Weitergehende Rechte des Webdienstleisters nach diesem Vertrag und nach den gesetzlichen Vorschriften bleiben vorbehalten.
§3 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Planungs- und Programmierungsleistungen des Webdienstleister gemäß
§ 1 sind mit
????,?? DM zzgl. MwSt. zu vergüten.
(2) Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, wird die Vergütung gemäß § 3 Abs. (1) wie folgt fällig:
30 % bei Vertragsunterzeichnung
70 % bei Endabnahme
(3) Im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden ist der Webdienstleister berechtigt, einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe des, bei Vertragsabschluss gültigen Basiszins, der Deutschen Bundesbank, zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
(4) Dauert der Zahlungsverzug länger als 4 Wochen oder befindet sich der Kunde trotz schriftlicher Mahnung mit einem Betrag von mehr als 1000 DM in Verzug, so ist der Webdienstleister berechtigt, diesen Vertrag fristlos zu kündigen. Schadensersatzansprüche und sonstige gesetzliche Ansprüche des Webdienstleister bleiben vorbehalten.
§4 Bereitstellung des Basismaterials durch den Kunden,
Freistellung
(1) Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist, das Basismaterial zum
Zwecke der Durchführung dieses Vertrages zur Verfügung zu stellen. Soweit an
dem Basismaterial Urheberrechte, Markenrechte und/oder sonstige gewerbliche
Schutzrechte Dritter bestehen, stellt der Kunde sicher, dass er im Besitz der
für die Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Lizenzen ist,
insbesondere, dass er berechtigt ist, Bilder, Fotografien, Filme, Logos,
Zeichen und sonstige Darstellungen, Gestaltungen und Informationen zu
digitalisieren, in die Web Site aufzunehmen und als deren Teil zu nutzen
und/oder diese Befugnisse zur Durchführung dieses Vertrages dem Webdienstleister
einzuräumen.
(2) Sofern Dritte dem Webdienstleister gegenüber geltend machen, dass die Einbeziehung von Basismaterial in die Web Site Urheberrechte, Markenrechte und/oder gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt, wird der Webdienstleister den Kunden hierüber unverzüglich schriftlich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, dem Webdienstleister insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, den Webdienstleister bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und etwaige Schadensersatzbeträge zuzüglich der Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung auf Verlangen des Webdienstleister zu übernehmen.
§5 Änderungen
(1) Der Kunde kann bis zur Endabnahme der Web Site eine Änderung und/oder
Ergänzung des Pflichtenhefts und/oder des Prototyps verlangen. Der
Webdienstleister wird in diesem Fall die Arbeiten unterbrechen und prüfen, ob
die Änderung technisch durchführbar und unter Berücksichtigung der
betrieblichen Leistungsfähigkeit des Webdienstleister zumutbar ist und ob sich
aus einer Umsetzung ein bis dahin nicht zugrundegelegter Mehraufwand an Kosten
und Zeit für den Webdienstleister ergibt.
(2) Der Webdienstleister wird den Kunden unverzüglich schriftlich über das Ergebnis der Prüfung gemäß § 5 Abs. 1 unterrichten. Die Vertragspartner verpflichten sich, innerhalb von 2 Tagen nach Zugang der schriftlichen Stellungnahme des Webdienstleister über eine Anpassung des vertraglichen Leistungsgefüges, insbesondere über ggf. erforderliche Abänderungen des Zeitplans und über eine Zusatzvergütung des Webdienstleister für entstehenden Mehraufwand zu verhandeln. Falls eine Einigung innerhalb der vorbezeichneten Frist nicht erzielt werden kann, wird der Vertrag von dem Webdienstleister ohne Berücksichtigung des Änderungsverlangens ausgeführt. Das Recht des Kunden zur Kündigung dieses Vertrages nach § 649 BGB bleibt unberührt.
(3) Im Falle eines Änderungsverlangens nach § 5 Abs. 1 und 2 verlängern sich die Ausführungsfristen um die Zahl der Tage, an denen infolge des Änderungsverlangens die Arbeiten des Webdienstleister unterbrochen waren. Der Webdienstleister kann für die Dauer der Unterbrechung eine angemessene zusätzliche Vergütung verlangen.
§6 Abnahme
(1) Der Webdienstleister wird dem Kunden die Fertigstellung des Prototyps
und der Web Site mitteilen, zum Zwecke der Abnahme durch den Kunden an dem im
Pflichtenheft bzw. Protokoll spezifizierten Standort installieren und den
Kunden über den Abschluss der Installation schriftlich informieren.
(2) Nach erfolgreicher Installation wird der Webdienstleister den Kunden in die Nutzung des Prototyps und der Web Site einweisen. Der Kunde verpflichtet sich, den Prototyp und die Web Site innerhalb von 14 Tagen nach der jeweiligen Einweisung auf ihre Funktionsfähigkeit und auf die Einhaltung der vereinbarten Anforderungen zu überprüfen.
(3) Sofern der Kunde an den Webdienstleister nicht innerhalb der in § 6 Abs. 2 bezeichneten Prüffrist eine schriftliche Mängelrüge mit detaillierter Angabe der festgestellten Mängel abgesandt hat, gelten der Prototyp bzw. die Web Site als abgenommen. Auf diese Folge wird der Webdienstleister den Kunden bei der Einweisung besonders hinweisen.
§7 Rechtseinräumung durch den Webdienstleister
(1)
Soweit nicht anders vereinbart, liegen sämtliche Rechte an allen im Rahmen dieses Vertrages erstellten Dokumenten und Leistungen bei der Hardy Rux - Netzpraesenz. Im Bereich Webdesign kann bei entsprechender vorheriger Vereinbarung das Veröffentlichungsrecht und das Urheberrecht auf den Auftraggeber übertragen werden. Grundlage dafür ist die fristgerechte und vollständige Begleichung aller aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Forderungen des Auftragnehmers durch den Auftraggeber.
(2) Der Webdienstleister ist berechtigt, eine Kopie der Web-Site für Archivzwecke zu behalten. Der Webdienstleister verpflichtet sich, das vom Kunden überlassene Basismaterial ohne besondere Zustimmung des Kunden weder für eigene noch für Zwecke Dritter zu nutzen und/oder zu verwerten und keine Web Sites für Dritte zu erstellen, die mit der für den Kunden erstellten Web Site identisch sind. Im übrigen ist der Webdienstleister jedoch in der Nutzung des im Rahmen dieses Vertrages entstandenen Know-hows frei.
§8
Gewährleistung
(1) Der Webdienstleister leistet Gewähr nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen und den Regelungen dieses Vertrages.
(2) Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
(3) Jegliche Gewährleistung des Webdienstleister erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch äußere Einflüsse oder durch ein Nichteinhalten der in der Web Site enthaltenen Nutzungsbedingungen verursacht werden. Sie entfällt, soweit der Kunde die Web Site ohne Zustimmung des Webdienstleister selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Mängel nicht durch solche Änderungen verursacht worden .
§ 9
Haftungsbeschränkung
(1) Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung und
aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sind ausgeschlossen.
Der Webdienstleister haftet aus den vorgenannten Rechtsinstituten nicht auf
Ersatz oder Beseitigung von Schäden, die nicht an der erstellten Web Site
selbst entstanden sind, z.B. wegen Verlustes oder fehlerhafter Verarbeitung von
Daten. Der Webdienstleister haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, ebenfalls
nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus
Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare und Folgeschäden.
(2) Die Haftungsbeschränkungen gemäß § 9 Abs. 1 gelten
nicht für Schäden, die der Webdienstleister vorsätzlich oder grob fahrlässig zu
vertreten hat und nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Sie gelten
ferner nicht für Schäden, die infolge leicht fahrlässiger Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) entstanden sind, sowie für
die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. In diesen Fällen gilt folgendes:
Der Webdienstleister haftet für eigenes
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten und für entsprechendes Verhalten
ihrer Erfüllungsgehilfen und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und bei leicht fahrlässiger Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten haftet der Webdienstleister, es sei denn, es
handelt sich um nicht vorhersehbare Schäden.
(3) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzugs oder Unmöglichkeit der Leistung des Webdienstleister sind beschränkt auf den Wert desjenigen Teils der Lieferung oder Leistung, welche(r) wegen der Unmöglichkeit bzw. des Verzugs nicht wie vertraglich vorgesehen verwendet werden kann. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
§ 10
Schlussbestimmungen
(1) Dieser Vertrag unterliegt deutschem materiellen Recht. Die Anwendung des
UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
(2) Ist der Kunde Vollkaufmann oder hat er in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und dem Webdienstleister der des Webdienstleisters.
(3) Der Kunde wird seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Webdienstleister an Dritte abtreten; § 354 a HGB bleibt unberührt.
(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Webdienstleister anerkannt worden sind.
(5) Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Fall einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, wenn die Vertragspartner die Angelegenheit von vorne herein bedacht hätten.
Magdeburg, den
Hardy Rux
Netzpraesenz Kunde